Verkehrsstraftaten & Führerscheinentzug

Neben kleineren Verstößen, sogenannten Ordnungswidrigkeiten, können auch Straftaten im Straßenverkehr begangen werden.

Aufgrund des höheren Unrechtsgehalt werden diese Taten als Verkehrsstraftaten bezeichnet.

Zu diesen Verkehrsstraftatengehören u.a.:

  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d StGB
  • Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß § 316a StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG
  • Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 StGB
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort/ Fahrerflucht gemäß § 142 StGB
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch

Diese Verkehrsstraftaten werden mit Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe geahndet. Zusätzlich folgen regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist, da bei einer Verkehrsstraftat Zweifel an der Fahrtauglichkeit eines Autofahrers bestehen.
Wenn der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt wird, dann kommt es häufig dazu, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nochmals überprüft. Diese Entscheidung wird durch die Behörde individuell getroffen und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Sofern eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) oder ein Verstoß im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) mit Drogen am Steuer besteht, so kommt es in den häufigsten Fällen dazu, dass die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnet.

Was kann ich für Sie tun?

Wie in alle anderen Strafsachen kommt es auf den jeweiligen Vorwurf an, welcher nur anhand der Ermittlungsakte herausgearbeitet werden kann. Hinzu kommt bei Trunkenheit oder Drogen am Steuer die jeweiligen Blutwerte hinzu, welche einen großen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und die Strafe haben. Ich erörtere mit ihnen anhand der Ermittlungsakte den konkreten Vorwurf und erarbeite mit Ihnen eine passende Verteidigungsstrategie heraus.

Anklageschrift, Strafbefehl oder Vorladung?

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