Körperverletzung

Körperverletzungen sind eine der häufigsten Straftaten, mit denen Strafverteidiger zu tun haben.

Sei es auf einem Volksfest, der Kneipe um die Ecke oder einfach auf dem Nachhauseweg. Sehr schnell kann es passieren, dass man in eine solche Situation gerät, ohne es tatsächlich zu wollen oder beeinflussen zu können. Oft spielt auch Alkoholgenuss eine Rolle. Da auch eine „harmlose“ Schlägerei eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann, ist eine professionelle und effektive Strafverteidigung auch bei einem Vorwurf wegen eines Körperverletzungsdeliktes unerlässlich.

Was ist eine Körperverletzung?

Der Tatbestand der Körperverletzung enthält nur wenige Voraussetzungen, sodass dieser schnell erfüllt ist. Der Grundtatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB erfordert die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person.

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Entscheidende Frage ist, ob das Körperempfinden des Opfers aufgrund der Tat schlechter ist, als vor der Tat. Die körperliche Unversehrtheit meint den Zustand körperlicher Integrität und Funktionsfähigkeit, also die Substanz des Körpers. Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit setzt eine nachteilige Veränderung dieser Substanz voraus. Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist.

Der Täter muss vorsätzlich handeln. Hier ist in der Praxis eine Abgrenzung zur fahrlässigen Körperverletzung zu ziehen, welche gemäß § 229 StGB unter Strafe steht.

Eine einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bedroht, wird aber nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wurde oder die Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt.

Ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen (§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) wird in Fällen angenommen, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist, roh oder besonders leichtfertig oder aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gehandelt hat, durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde oder dem Opfer wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.

Was ist eine gefährliche Körperverletzung?

Die gefährliche Körperverletzung ist in § 224 StGB geregelt. Eine gefährliche Körperverletzung ist eine sogenannte „Qualifikation“ einer Körperverletzung, bei der die Art und Weise der Tatausführung von erheblichem Unrecht geprägt ist.

Wenn die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, durch eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug, durch eine hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder durch eine das Leben gefährdenden Behandlung begangen wird, beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Was ist eine schwere Körperverletzung?

Die schwere Körperverletzung ist in § 226 StGB geregelt und knüpft nicht an die Tathandlung, sondern an einen besonders schweren Taterfolg an.

Die schwere Körperverletzung wird mit einer Freiheitstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Es sollen die besonders schweren Folgen der Tat bestraft werden, wenn das Opfer das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt.

Handelt der Täter vorsätzlich hinsichtlich der besonders schweren Folge, so führt dies zu einer Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren.

Was ist eine Körperverletzung mit Todesfolge?

Die Körperverletzung mit Todesfolge ist in § 227 StGB geregelt. Hiermit wird die schwerste Folge einer Körperverletzung -der Tod eines Menschen- bestraft.
In der Praxis stellt sich bei solchen Taten immer die Frage, ob der Täter vorsätzlich lediglich hinsichtlich der Körperverletzung oder mit Tötungsvorsatz gehandelt hat. Das letztere hat zur Folge, dass anstatt dessen ein Totschlag oder ein Mord vorliegt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Neben einer empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafe macht das Opfer in der Praxis fast immer Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend, weswegen eine professionelle und effektive Strafverteidigung in Körperverletzungsdelikten wichtig ist.

Bevor Sie etwas zu dem Tatvorwurf sagen, muss der Inhalt der Ermittlungsakte bekannt sein, um zu prüfen, welche Beweismittel vorliegen.

Wir entwerfen auf Basis der Ermittlungsakte zusammen eine Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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