Das Mithören von gegenüber dem Verteidiger getätigten Äußerungen des Angeklagten durch die Vorführbeamten
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4. Juli 2018 – 2 StR 485/17 entschieden, dass das Mithören von gegenüber dem Verteidiger getätigten Äußerungen des Angeklagten durch die Vorführbeamten bei der Haftvorführung keine Verletzung des § 148 Abs. 1 StPO darstelle und hieraus kein Beweisverwertungsverbot folge. Grundsätzlich kommt einem vertraulichen Gespräch des Beschuldigten mit seinem Strafverteidiger … Weiterlesen …